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Lebensmitteldeklaration

Seit November 2005 müssen Lebensmittelhersteller die Zutaten der produzierten Lebensmittel unabhängig von ihrem Mengenanteil auflisten, wenn sie aus einer der 12 Gruppen von potenziellen Allergenen stammen. Diese sind:

  • glutenhaltige Cerealien
  • Fisch
  • Schalentiere
  • Eier
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch und laktosehaltige Milchprodukte
  • Nüsse
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam-Samen
  • Sulfite

Diese Richtlinie gilt auch für alkoholische Getränke.

Leider besteht bei offen angebotenen Waren wie in Restaurants keine Deklarationspflicht, jedoch kann man hier meist nachfragen, oft wird sogar extra ohne Butter oder Rahm gekocht.


In vielen Fast Food Ketten ist die Deklaration auf den Serviertabletts (auf der Rückseite der Werbung) aufgebracht oder man kann es auf der Homepage nachlesen

Achtung:

Milchprodukte mit der Deklaration laktosefrei sind für Galaktosämie Betroffene nicht geeignet, sie enthalten immer noch Galaktose! Galaktose ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Aha! Produkte mit der Kennzeichnung "ohne Milch" sind für Galaktosämie Betroffene geeignet.

Galaktosämie